Klasse B

 

Beinhaltet AM, L ab 18 Jahren

 

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg, gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500kg nicht übersteigt.

BF17 – Begleitetes Fahren mit 17

Ihr seid 17 Jahre alt und fragt Euch, wie das begleitete Fahren mit 17 funktioniert?

– Ganz einfach: Ihr meldet Euch schon mit 16 1/2 Jahren bei Uns an, und erhaltet analog zum Führerschein mit 18, dieselbe Fahrausbildung. Sobald Ihr die theoretische und praktische Prüfung erfolgreich gemeistert habt, bekommt Ihr nach Eurem 17. Geburtstag eine so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit Eurem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im begleiteten Fahren.

Die Anzahl der Begleitpersonen, die Ihr in Eure Prüfungsbescheinigung eintragen lassen möchtet, ist unbegrenzt. Bitte beachtet dabei, dass Eure Begleitpersonen folgende Eigenschaften mitbringen müssen:

–  mindestens 30 Jahre alt

–  im Besitz des Führerscheins seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen),

– nicht mehr als einen Punkt in Flensburg.

Bis zu Eurem 18. Geburtstag dürft Ihr dann als sogenannte BF17-TeilnehmerInnen, nur in Begleitung dieser Personen, Auto fahren. Also verliert keine Zeit und meldet Euch bei Uns an.

Unsere Fahrzeuge: