Beeinhaltet A2, A1, M Mindestalter 24 Jahre, 20 Jahre bei 2 jährigem Vorbesitz von Klasse A2

 

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50ccm 3 oder Bauart bedingter
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW und einem Hubraum von mehr als 50ccm 3 (bei Verbrennungsmotoren) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h.

Bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 muss lediglich eine praktische Prüfung abgelegt werden.

Unser Fahrzeug: